AGB
– im folgenden AGB/AGB´s genannt
Sonnenhof UG & Co. KG, Beate Gütlein, August-Wacker-Straße 21, 97478 Knetzgau OT Eschenau
– im folgenden Sonnenhof genannt –
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen aber auch welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie bitte die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und welche Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
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1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
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2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag als Gesamtschuldner. Alle Ansprüche gegen dem Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen.
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3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Es gelten die auf den Internetseiten des Sonnenhof’s dargestellten Preise zum Zeitpunkt der Buchung.
Der Beherbergungsbetrieb kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes erhöht. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
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Der Sonnenhof akzeptiert alle auf der Internetseite innerhalb des Buchungsvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Im Einzelnen sind dies:
1. Rechnung
2. Vorauskasse per Überweisung auf folgendes Konto
Bank: Sparkasse Haßfurt
IBAN: DE 07 7935 0101 0021 957089
BIC: BYLADEM1KSW
Rechnungen des Beherbergungsbetriebes sind innerhalb 10 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. Der Beherberungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt der:des Kundin:Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang bei der Sonnenhof UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG. Wir gewähren bei Individualreisen eine kostenfreie Stornierung bei Einhaltung einer Stornierungsfrist bis 4 Wochen vor Anreise (ausgenommen sind besondere Buchungen für verlängerte Wochenenden wie Ostern oder Pfingsten).
Bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (spätere Anreise oder frühere Abreise) werden folgende Stornosätze von der reinen Logis (Übernachtung ohne Frühstück) berechnet:
- zwischen 2 und 4 Wochen vor Anreise: 50%
- ab 2 Wochen vor Anreise: 80%
Unser Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. (Wir empfehlen bei längerem Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung). Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern kann der Beherbergungsbetrieb die vertraglich vereinbarte Vergütung nach gebuchten Vereinbarungen in Rechnung stellen.
Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Hotels.
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5. Rücktritt des Hotels
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung). Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls höhere Gewalt oder an der von Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungs-leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisation-bereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
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6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
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7. Haftung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eine Beeinflussung des Beherbergungsbetriebes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Beherbergungsbetriebes gestattet. Das Tier sollte sich alleine und geräuschlos während der Essenszeiten im Zimmer aufhalten können. Für Decken, Fressnapf, Körbchen und Tiernahrung ist der Gast verantwortlich. Tiere haben nichts in Duschen, Betten und auf Sitzmöbeln verloren. Für Schäden an Hotelmöbeln und Fußböden ist der Gast vollumfänglich verantwortlich. Sollte das Zimmer zeitweise nicht vermietbar sein – haftet der Gast auch dafür. Wir berechnen den Schaden ausschließlich an den Gast. Dieser regelt den Sachverhalt mit seiner Versicherung.
Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Beherbergungsobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor.
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8. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eschenau, im November 2022
Beate Gütlein (Gastgeberin)
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